Hövels-SChriftzug
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AGB & Reisebedingungen

AGB & REISEBEDINGUNGEN HÖVELS GMBH & CO. KG

Sehr geehrte Kunden,
die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) i.S.v. § 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Hövels GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hövelsbus“) zum Gegenstand haben. Die persönlichen Daten der Kunden werden an Dritte (Hotel, etc.) nur weitergegeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung im Rahmen des Reisevertrages notwendig ist.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde Hövelsbus verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen von Hövelsbus an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hövelsbus zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hövelsbus dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.

2. Bezahlung
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat Hövelsbus eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.
b) Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins (§ 651k Abs. 3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Prämien für Reiseversicherungen – soweit abgeschlossen – sind in voller Höhe mit der Anzahlung fällig.
c) Der restliche Reisepreis ist mit Ausfertigung der Reiseunterlagen, die nach Wahl des Kunden durch Hövelsbus ausgehändigt oder zugesandt werden, frühestens aber vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr gemäß Ziffer 11 abgesagt werden kann.
d) Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der Reisekunde zur sofortigen Bezahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins verpflichtet.
e) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so ist der Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen.
f) In allen Fällen erfolgt die Bezahlung der Anzahlung und des (Rest)-Reisepreises durch Abbuchung vom Bankkonto des Kunden. Zur Weiterleitung an Hövelsbus benötigen wir den vollständigen Namen und die Bankverbindung des Kunden sowie dessen schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

3. Leistungen, Leistungsänderungen
a) Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Katalog sind bindend; Hövelsbus behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der  Bestätigung durch Hövelsbus.
b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Hövelsbus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Hövelsbus verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss kann der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Hövelsbus in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Hövelsbus geltend zu machen.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Hövelsbus. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Hövelsbus wahlweise entweder eine konkret zu berechnende oder pauschalierte Entschädigung verlangen. Wählt Hövelsbus die konkrete Berechnung, so bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Wählt Hövelsbus eine pauschalierte Entschädigung, so wird diese für die verschiedenen Reisearten unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis – wie nachstehend wiedergegeben – festgesetzt:
Rücktrittskosten pro Person:
(1) Busreisen/Tagesfahrten mit Zusatzleistungen
bis 45 Tage vor Anreise…………………………. 15 %
jedoch mindestens € 25,-
44. bis 30. Tag vor Anreise…………………….. 20 %
29. bis 15. Tag vor Anreise…………………….. 35 %
14. bis 7. Tag vor Anreise………………………. 50 %
6. bis 1 Tag vor Anreise…………………………. 80 %
Am Tag der Abreise oder Nichtantritt……….. 90 %
Bei Musicals oder Theaterreisen wird bei Umbuchung oder Rücktritt von der Reise neben der Umbuchungs- oder Rücktrittsgebühr der volle Eintrittskartenpreis zuzüglich Vorverkaufsgebühr zusätzlich berechnet. (2) Tagesfahrten ohne Zusatzleistung
bis 21 Tage vor Anreise…………………………. 15 %
jedoch mindestens € 25,-
10. bis 5. Tag vor Anreise………………………. 50 %
4. bis 1 Tag vor Anreise…………………………. 80 %
Am Tag der Abreise oder Nichtantritt……….. 90 %
(3) Schiff- und Flugreisen
bis 45 Tage vor Anreise…………………………. 30 %
jedoch mindestens € 25,-
44. bis 33. Tag vor Anreise…………………….. 50 %
29. bis 15. Tag vor Anreise…………………….. 70 %
14. bis 4. Tag vor Anreise………………………. 80 %
ab 3. Tag bzw. bei Nichterscheinen
am Anreisetag…………………………………….. 90 %
Der Reisende kann in allen Fällen jederzeit den Nachweis führen, dass Hövelsbus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
b) Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, ist Hövelsbus berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von € 25,-/Person, bei Ferienwohnungen € 25,-/Objekt, oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen.
Eine Umbuchung ist bei Einhaltung nachstehender Fristen möglich:
(1) Bus-, Bahn- und Flugreisen sowie Pauschalaufenthalte bis zum 22. Tag,
(2) Schiffsreisen oder kombinierte Bus-/ Schiffsreisen bis zum 31. Tag, Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können – sofern ihre Durchführung möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 4.a) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
c) Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür kann Hövelsbus eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Hövelsbus kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende Hövelsbus gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Gewährleistung
a) Abhilfe, Minderung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Hövelsbus kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass Hövelsbus eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn Hövelsbus nach Ablauf einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Hövelsbus verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des Reisekunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß Ziff. 7. die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
b) Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde unter den in Ziff. 5.a) genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für Hövelsbus erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
c) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Hövelsbus nicht zu vertreten hat.

6. Haftung und Beschränkungen
a) Die vertragliche Haftung von Hövelsbus für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
(2) soweit Hövelsbus für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Für alle gegen Hövelsbus gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Hövelsbus bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis.
c) Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
d) Hövelsbus haftet nicht für Inhalt und Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten veranstaltet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Musicals, Tagesausflüge, usw.). Dies gilt auch dann, wenn diese Veranstaltungen von Hövelsbus vermittelt oder / und gleichzeitig mit der von Hövelsbus vertraglich geschuldeten Leistung gebucht werden.
e) Ein Schadensersatzanspruch gegen Hövelsbus ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
f) Die Reiseleitung oder/ und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegenüber Hövelsbus anzuerkennen.

7. Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Hövelsbus oder der Reiseleitung/ Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.

8. Geltendmachung von Ansprüchen,Verjährung, Abtretung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Hövels GmbH & Co.KG (Hövelsbus), Bayernstraße 22, D-83308 Trostberg, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; diese verjähren in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die vertraglichen Ansprüche beginnt nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und schweben  zwischen dem Reisenden und Hövels GmbH & Co.KG (Hövelsbus) Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen Hövels GmbH & Co.KG (Hövelsbus) an Dritte ist  ausgeschlossen. Verbraucherstreitbeteiligung: Unser Unternehmen Hövels GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Hövelsbus wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über  Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über eventuelle Änderungen vor der Reiseanmeldung unterrichten; Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Hövelsbus haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Hövelsbus mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Hövelsbus die Verzögerung zu vertreten hat. Dem Reisenden wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose u. a. Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Hövelsbus bedingt sind.

10. Versicherungen, Reiseschutz
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Hövelsbus empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Darüber hinaus empfehlen Hövelsbus den Abschluss eines Versicherungspaketes. Hövelsbus hat hierzu mit der Europäischen Reiseversicherung AG einen Rahmenvertrag mit günstigen Konditionen abgeschlossen. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare. Ergänzend wird auf die Anzeigen im aktuellen Katalog sowie auf die in den Reisebüros ausliegenden Informationen verwiesen. Sofern ein Versicherungsfall eintreten sollte, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, in 81669 München, bzw. Hövelsbus umgehend zu benachrichtigen.

11. Mindestteilnehmerzahl bei Reisen 
Hövelsbus behält sich vor, auf eine Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen. Der Reiseveranstalter (Partner oder Fremdveranstalter) und/ oder Hövelsbus behalten sich vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der vom Reisenden gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.

12. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehungen zwischen Hövelsbus und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Reiseveranstalter:
Hövels GmbH & Co.KG
Bayernstraße 22
D-83308 Trostberg

Stand: Januar 2018

ABG & Reisebedingungen zum Runterladen (PDF)

HÖVELS GMBH & CO. KG, Schalchener Str. 120, D-83342 Tacherting

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